Anrechnung von Sparguthaben beim Bezug von Arbeitslosengeld 2
Bei der Beantragung von Arbeitslosengeld 2 wird zunächst geprüft, welches Einkommen und welches Vermögen beim Hilfebedürftigen vorhanden sind. Zum Vermögen werden alle Guthaben gerechnet, die am Tag der Antragstellung beim Hilfebedürftigen vorhanden sind., Ab dem Tag der Antragstellung zufließende Gelder werden nicht mehr dem Vermögen zugeordnet, sondern dem Einkommen.
Vermögensanrechnung
Beim Bezug von Arbeitslosengeld 2 gilt der Grundsatz, dass vor einem Leistungsbezug das eigene Vermögen eingesetzt werden muss. Der Gesetzgeber gesteht den Hilfebedürftigen allerdings Freibeträge zu, die sich nach dem Geburtsjahr unterscheiden. Die Addition der Freibeträge ergibt die Summe, die dem Hilfebedürftigen ohne Anrechnung auf die Arbeitslosengeld 2 Leistung verbleiben müssen.
Geburtstag ab 01.01.1948
Je vollendetem Lebensjahr wird ein Grundfreibetrag von 150,- EUR, jedoch mindestens 3.100,- EUR und maximal 9.750,- EUR gewährt. Hinzu kommt ein fester Freibetrag von 750,- EUR für notwendige Anschaffungen. Die Berechnung wird für jeden Hilfebedürftigen der Bedarfsgemeinschaft angestellt. Der Anschaffungsfreibetrag wird dann auch für jeden Hilfebedürftigen gewährt.
Geburtstag bis 31.12.1947
Hier liegt der Grundfreibetrag je Lebensjahr bei 520,- EUR. Maximal darf das Vermögen 33.800,- EUR betragen. Der Freibetrag für Anschaffungen beträgt auch hier 750,- EUR.
Kinder
Für jedes minderjährige, hilfebedürftige Kind wird ein zusätzlicher Freibetrag von 3.100,- EUR gewährt.
Beispiel
Ein Ehepaar (42 und 46 Jahre alt) mit einem hilfebedürftigen Kind erhält einen Grundfreibetrag von 17.800,- EUR. Er setzt sich zusammen aus (42 x 150,- EUR) + (46 x 150,- EUR) + (2 x 750,- EUR) + 3.100,- EUR.
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- Dona: Was im Fernsehr kommt besonders solche Sendungen ist eh nur alles gestellt und nicht einmal 2% sind ...
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- stephan letsch: es ist hanebüchen was sich die mitarbeiter dieses amtes herausnehmen. ich halte so und so mindesten...
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werden die Freibetraege in der Praxis von den Bearbeitern anstandslos akzeptiert, oder wird “”rumgezickt”"?
Danke, Peter
was sind 750€ Freibetrag ich verstehe es nicht kann es mir jeman sagen ob das auch alles stimmt was da steht
Bei diesem Freibetrag geht es um notwendige Anschaffungen bspw. für eine Waschmaschine, die mit diesem Geld finanziert werden können.
Im Gesetz kann man das genauer nachlesen: § 12 SGB II (2) Nr.4:
“ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 Euro für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen”
Der Freibetrag ist z.Z. Gesetz. Es wird diskutiert, ob er anghoben werden soll.
Ich habe gerade etwas Geld geerbt von meiner Mutter die Verstorben ist. Und ich beziehe HartzVI. Ich muste es ja melden und die sagen das ich es kommplett verleben mus Mir ist schon meine leistung eingestellt worden, obwohl ich kein anderes vermögen besitze. Und ich brauche unbedingt ein Schlafzimmer und einen neuen offen . Kurz und Schmerzlos sagen die nein…..heul
Tja verkackt!
Das ist übel, sowas sollten sie nicht anrechnen. Genauso wie Geburtstagsgeld, es steht einem zu also sollte es auch nicht angerechnet werden. Ansonsten immer Bar aufbewaren ;)