Abfindungen mindern ALG-II-Anspruch
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 03.03.2009 [Aktenzeichen: B 4 AS 47/08 R] entschieden, dass eine in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich vereinbarte Abfindung beim Arbeitslosengeld II als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen ist.
Damit erhält derjenige, der von seinem Arbeitgeber im Rahmen der Kündigung nachträglich per Gerichtsentscheid eine Absendung gezahlt bekommt, weniger Arbeitslosengeld 2.
Quelle:
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7532.htm
Abfindungen mindern ALG-II-Anspruch wurde am Freitag, 27. März 2009 um 18:51 Uhr von Torsten in den Kategorien Urteile veröffentlicht. Zusätzlich wurden als Tags Abfindung, Arbeitgeber, Arbeitslosengeld II, Bundessozialgericht, Einkommen, Kündigung, Kürzung vergeben. Bisher keine Kommentare. Wollen Sie einen Kommentar schreiben?.





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