Abfindungen mindern ALG-II-Anspruch

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 03.03.2009 [Aktenzeichen: B 4 AS 47/08 R] entschieden, dass eine in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich vereinbarte Abfindung beim Arbeitslosengeld II als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen ist.

Damit erhält derjenige, der von seinem Arbeitgeber im Rahmen der Kündigung nachträglich per Gerichtsentscheid eine Absendung gezahlt bekommt, weniger Arbeitslosengeld 2.

Quelle:

http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7532.htm

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