— Archiv für März 2009 —
— Dienstag, 31. März 2009 —
Für alle, die ein Kind erwarten und wissen wollen, was oder besser wie viel Elterngeld Sie bekommen, haben wir den Elterngeldrechner von sozialleistungen.info zur Verfügung gestellt bekommen. Danke dafür und alles Gute mit Ihrem Kind.
Im Zusammenhang mit Hartz IV taucht immer öfter das Wort "Klagewelle" auf und das wohl nicht ganz zu Unrecht. Das Bundessozialgericht meldete am 22. Januar 2009 insgesamt 174.618 Klagen rund um Hartz IV für das Jahr 2008. Das sei – so das Handelsblatt am 23.01.2009 – eine Steigerung von 38.000 Klagen und damit von 28% gegenüber 2007. Woran liegt es, dass so viele Hartz IV – Empfänger gegen ihre Bescheide klagen? Ist es allein das Gefühl der Kläger, ungerecht behandelt worden zu sein, obwohl vielleicht richtig entschieden wurde? Das erklärt viele Hartz IV – Klagen wohl eher nicht. Über ein Drittel aller Hartz IV – Verfahren sei von einem Erfolg oder zumindest einem Teilerfolg der Kläger gekrönt, so schrieb sinngemäß das Magazin Welt Online am sechsten Oktober 2008. Da muss dann schon etwas mehr hinter den Klagen stecken als nur unberechtigte Kritik.
Denn Sie wissen nicht, was Sie tun?
In unserem kleinen Artikel "Was haben Hartz IV Gegner gegen Hartz IV?" hatten wir bereits über eine Untersuchung der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2005 berichtet: Sie ergab, dass eine ganze Reihe von Hartz IV – Bescheiden damals fehlerhaft gewesen ist. Die Regelungen schienen also zumindest zu jener Zeit bisweilen so unklar zu sein, dass selbst die MitarbeiterInnen der Hartz IV – Behörden sie nicht genau kannten. Aber möglicherweise fehlerhafte Bescheide und mögliche Unkenntnis über gesetzliche Vorgaben bei den Behörden sind nur zwei der Ursachen für Hartz IV – Klagen. In Welt Online vom neunten August 2008 wird die Sprecherin der Bundesagentur, Frauke Wille, mit den Worten zitiert: Ihrer Meinung nach seien es weniger Fehler in den Bescheiden als Unklarheiten des Gesetzes, die Anlass zur Klage gäben. So sei etwa angemessener Wohnraum nicht genau definiert, so dass sich, so die Welt Online, viele Hartz IV – Verfahren um die Frage nach Übernahme der Wohnraumkosten drehen. Diese Frage sorgt auch zwischen staatlichen Organisationen bisweilen für Streit: So berichtete die Berliner Morgenpost am 20. März 2009 über eine Forderung des Bundes an die Stadt Berlin in Höhe von 75 Millionen Euro, weil die Stadt Hartz IV – Empfänger zu lange in zu großen Wohnungen habe leben lassen. Die Hartz IV – Regeln scheinen gesetzlich öfters auf wackeligen Beinen zu stehen, so dass selbst höchste Gerichte Korrekturen einfordern: jüngst etwa das Bundessozialgericht, das die Leistungsbegrenzung bei Kindern auf 60% des Regelsatzes für Erwachsene monierte und die Entscheidung an das Bundesverfassungsgericht weiterreichte. Im Handelsblatt regte Peter Masuch, Präsident des Bundessozialgerichts, derweil an, dass die gerichtlichen Urteile zu Hartz IV verstärkt in der Praxis berücksichtigt werden sollten. Dass dies bisher oftmals nicht geschehe, monierte derweil im selben Artikel die stellvertretende Präsidentin, Ruth Wetzel-Steinwedel.
Hoffnungsträger Saarland?
Im bereits erwähnten Bericht des Handelsblatts vom 23. Januar wurde auf regionale Unterschiede bei der Zahl der Hartz IV – Klagen aufmerksam gemacht: Berlin und Brandenburg verzeichneten 2008 beispielsweise insgesamt 30.996 neue Hartz IV-Klagen, während in Bayern und Baden-Württemberg 23.424 neue Fälle hinzukamen. Anders sieht der Trend im kleinen Saarland aus: Nach Angaben des Saarländischen Landessozialgerichts gab es 2008 insgesamt 4.253 Klagen, von denen 844 Hartz IV-Klagen waren. Das bedeutet gesunkene Zahlen im Vergleich zu 2007: 2007 gab es 5.226 Klagen, von denen 922 Hartz IV – Klagen waren. Eine Ursache für dieses positive Ergebnis sah Jürgen Bender, Präsident des Landessozialgerichts, einerseits in einem koordinierten Vorgehen von Bundesagentur und Regionalverband, andererseits in außergerichtlichen Institutionen, an die sich Hartz IV – Empfänger mit ihren Behördenbescheiden zu Informationszwecken wenden können.
Weiterführende Links:
Handelsblatt-Artikel zu Klagen gegen Hartz IV
— Montag, 30. März 2009 —
Auch in Deutschland ist der Begriff "working poor" mittlerweile bekannt. Gemeint sind damit Arbeitende, die ihren Lebensunterhalt trotz Vollzeitarbeit nicht allein durch ihr Arbeitsentgelt bestreiten können. Solche Personen gehören zum Kreis derer, die in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitslosengeld II beantragen können. Nach Informationen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) stellen sie aber den kleineren Teil derjenigen, die trotz bestehenden Arbeitsverhältnisses durch Hartz IV unterstützt werden.
Ein paar Zahlen vom IAB
Laut IAB erhalten 1,35 Millionen Menschen in Deutschland Arbeitslosengeld II, obwohl sie einer Voll- oder Teilzeitarbeit nachgehen. Sie werden vom Institut auch als Aufstocker bezeichnet. 50% dieser Aufstocker würden – so das IABs in seiner Pressemitteilung vom 26.01.2009 – weniger als 15 Stunden arbeiten, während nur etwa 20% mehr als 35 Stunden wöchentlich tätig sind. Kinderreichtum spielt scheinbar eher eine kleine Rolle, da nur 25% aller arbeitenden Hartz IV – Empfänger einem Haushalt mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren angehören. Der Durchschnittsverdienst von Aufstockern liegt im Westen Deutschlands bei 7€ pro Stunde und im Osten bei 6€ Stundenlohn. Obwohl die so genannten "Working Poor" den geringeren Anteil an der Zahl der arbeitenden Hartz IV – Empfänger stellen, ist diese Gruppe nicht zu vernachlässigen: Etwa 5% der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland werden ihr laut einer IAB-Mitteilung vom 15.01.2009 zugerechnet. Die Grenze zur Armutsgefährdung überschreiten all diejenigen, deren Nettoeinkommen unterhalb von 60% des Durchschnittseinkommens liegt. Konkrete Zahlen nannte das IAB für 2006: Demnach galt damals ein Nettoverdienst von 837€ monatlich bei Alleinstehenden als Armutsgrenze, für ein Paar mit zwei Kindern lag die Grenze insgesamt bei 1.758€ netto.
Diskussion um Mindestlöhne
Die ansteigende Zahl der so genannten Aufstocker sei auch darauf zurückzuführen, dass Unternehmen verstärkt Niedrigverdiener einstellen, da deren Einkommen ja durch den Staat aufgestockt werde und das Unternehmen weniger belaste. So formulierte es sinngemäß Wilhelm Adamy, DGB-Experte (Deutscher Gewerkschaftsbund) für den Arbeitsmarkt, in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung Ende 2008. Zitiert wird im Artikel eine weitere Studie des IAB, nach der jeder fünfte Betrieb bestätigte, dass arbeitslose Bewerber mittlerweile schlechtere Arbeits- und Lohnbedingungen akzeptieren. Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht anhand dieser Tendenzen seine Forderung nach Mindestlöhnen in verschiedenen Branchen gestärkt.
Einkommensrechner
In welcher Höhe Arbeitnehmer eventuell Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, lässt sich beispielsweise mit Hilfe eines Onlinerechners herausfinden, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf einer Internetseite anbietet. Vom Einkommen des Antragstellers werden etwa Freibeträge abgezogen, auch Unterhaltszahlungen werden angerechnet, sodass sich das anzurechnende Einkommen verringert.
Weiterführende Links
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zum Thema "Working Poor"
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zum Thema Aufstocker
— Samstag, 28. März 2009 —
Diese Veränderung wurde im Rahmen des zweiten Paketes bekannt. Der Hintergrund dieser Kürzung für Alleinerziehende ist die Tatsache, dass der Unterhaltspflichtige Ex-Partner ja der allein erziehenden Mutter Unterhalt zahlen muss. Das Geld wird also auf Unterhaltsansprüche angerechnet. Der ehemalige Partner kürzt auf seiner Seite die Zahlungen einmalig um 50 €. So haben beide seitenweisen von diesen Kinderbonus, die Mutter bekommt 50 € vom Staat und der Vater zeigt weniger Unterhalt und hat soeben so einmalig 50 € bekommen.
Ob das Urteil und diese Regelung nun für die Beteiligten gut sind, kann ich an dieser Stelle nicht sagen. Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Sicher ist es für die Frau ungerecht, da sie ja die erzieherische Hauptarbeit leisteten und der Mann einfach nur Geld zahlt und dafür nun auch noch mit einmalig 50 € belohnt wird. Aus meiner Sicht sollte das schon die Frau (oder derjenige, der das Kind erzielt, das kann ja auch der Mann sein) bekommen.
Wichtig ist doch wie das Geld verwendet wird
Sollte dieser Kinderbonus in Zigaretten, Alkohol oder andere nicht kinderfreundliche Dinge umgesetzt werden, dann hat dieser Bonus von staatlicher Seite das Ziel verfehlt. Wird dafür jedoch für das Kind Kleidung oder was vernünftiges zu essen gekauft, dann ist es eine wunderbare Sache und man könnte sicher auch zustimmen, diesen einmaligen Kinderbonus regelmäßig auf das Kindergeld aufzuschlagen, so dass die allein erziehende Mutter oder der allein erziehende Vater einfach mehr Unterstützung für das Kind bekommt.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Argen für grundgesetzwidrig erklärt, da sie als Mischverwaltung kommunale und Bundesaufgaben gleichzeitig erledigen. Wer nun künftig für die Arbeitslosen zuständig ist, weiß wieder mal keiner, die Politik wirft, aufgrund dieses Urteils, wie in vielen Fällen alles über den Haufen. Die CDU hat zunächst die Reform der Jobcenter für diese Wahlperiode gestoppt. Die Reform wirkt sozusagen mittendrin neu reformiert. Das spricht mal wieder für unsere deutscher Politik. Es konnte sich noch keiner richtig an dieser neuen Möglichkeiten und Reformen gewöhnen, da ist schon wieder alles kalter Kaffee.
Was heißt das nun für die Arbeitslosen?
Im schlimmsten Fall müssen Arbeitslose ab dem Jahr 2011 wieder zwei verschiedene Ämter aufsuchen, um ihre Situation zu klären und entsprechender Anträge auszufüllen. Das will natürlich wieder niemand gewesen sein und auch keine Partei wollte das so haben. Die Städte und Gemeinden befürchten nun, dass der Bund in Sachen Arbeitslosigkeit und Jobcenter wieder stärker wird und mehr zu sagen hat. Gleichzeitig könnte dies zu leisten der Selbstverwaltung von Landkreisen oder Kommunen gehen.
Die Karten werden neu gemischten
Nun müssen sich auch die großen Herren zum nächstmöglichen Termin einen neuen Posten suchen. Bei denen wird das aber sicher schneller gehen, als bei den Hartz IV Empfängern oderden Arbeitslosen allgemein.
Damit wird sich sicherlich auch die Qualität der bisherigen Jobcenter in Deutschland mit Sicherheit nicht verbessern. Es gibt im Moment 370 Jobcenter, die über die Reform einigermaßen gut eingespielt wurden und mehr oder weniger funktionieren. Das wird natürlich nun wieder über den Haufen geschmissen. Das brauchen wir und Deutschland auf jeden Fall, warum haben wir das nicht schon ein Jahr früher gemachten? Dann kommt endlich wieder Leben in die Bude, die Arbeitslosen haben wieder mehr zu tun, Ihnen wird nicht langweilig, so hat man sich doch das vorgestellt, oder?
60.000 Mitarbeiter der Jobcenter bangen um ihren Job?
Oder doch nicht? Wie viele wird man noch brauchen? Gibt es da noch mehr Arbeitslose in Deutschland? Es ist schon erschreckend, wenn man diese Zeilen liest, und sich vorstellt, dass 60.000 Leute (das ist etwa so viel wie Einwohner Hattingen hat) sich um die anderen Arbeitslosen kümmern. Mit mehr oder weniger großem Erfolg.
Quelle:
Thüringer Allgemeine Zeitung vom 18.3.2009, Seite 2, "Jobcenter vor dem Aus" von Axel Fick
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